Razzia Kreuzberg: Hormone ohne Rezept – wer schützt die Jugendlichen?
Sonntag, 18. Oktober, kurz vor 17 Uhr: Ermittler des Landeskriminalamts betreten ein queeres Gesundheitszentrum in der Kreuzberger Naunynstraße. Sie finden verschreibungspflichtige Medikamente, Betäubungsmittel, mutmaßliche Dopingmittel und mehr als 3.000 Euro Bargeld (Polizei Berlin, Morgenpost). Wenige Stunden später skandieren rund 140 Menschen vor der Tür „Hormone für alle“. Die Razzia Kreuzberg ist mehr als ein Polizeieinsatz. Sie wirft eine Frage auf, die in Berlin niemand stellen will: Wer kontrolliert eigentlich, wer an Hormone kommt, wenn Ärzte und Apotheken umgangen werden? Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Kurz erklärt
- Am 18. Oktober 2026 hat das LKA Berlin im Auftrag der Staatsanwaltschaft das Zentrum „Casa Kuà“ in der Naunynstraße durchsucht. Der Verdacht: illegaler Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten.
- Sichergestellt wurden laut Polizei und Staatsanwaltschaft zahlreiche verschreibungspflichtige Medikamente, Betäubungsmittel, anabole Steroide, ein ADHS-Medikament, Datenträger und über 3.000 Euro Bargeld.
- Am Anfang standen laut Tagesspiegel zwei anonyme Anzeigen. Darin heißt es laut Tagesspiegel, dort würden sonntags Hormonpräparate ohne ärztliche Begleitung ausgegeben.
- Das Zentrum kritisiert die Durchsuchung scharf und spricht von einem „Angriff“ auf trans Communities. Beschuldigte wurden nicht öffentlich benannt, es gilt die Unschuldsvermutung.
- Dass Minderjährige beteiligt waren, behauptet bisher niemand. Das Risiko für Jugendliche auf dem grauen Hormonmarkt ist aber real, und das Arzneimittelgesetz schützt sie schlechter als andere Gesetze.
Inhaltsverzeichnis
- Razzia Kreuzberg: Was ist passiert?
- Was werfen die Ermittler vor?
- Was sagt das Gesetz zu Hormonen ohne Rezept?
- Wie gefährlich sind Hormone ohne Arzt?
- Warum sind Jugendliche besonders gefährdet?
- Wer hat das Zentrum finanziert? 5 Fragen an den Senat
- Kommentar: Mitgefühl ist kein Freibrief
- Häufige Fragen
Razzia Kreuzberg: Was ist passiert?
Laut Polizeimeldung Nr. 1388 vom 19. Oktober vollstreckten Ermittler des LKA und Kräfte der 36. Einsatzhundertschaft „im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin einen Durchsuchungsbeschluss wegen des Verdachts des illegalen Handels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten“. Gefunden wurden „zahlreiche verschreibungspflichtige Medikamente und Betäubungsmittel, Datenträger sowie Bargeld im vierstelligen Bereich“.
Das durchsuchte Objekt ist nach Angaben der Betreiber das Projekt „Casa Kuà“. Es versteht sich als Gesundheits- und Community-Zentrum für trans-, intergeschlechtliche, nicht-binäre und queere Menschen und hält das deutsche Gesundheitssystem für diskriminierend (Tagesspiegel). Zum Zeitpunkt des Einsatzes lief dort ein Treffen für trans Frauen, laut taz mit 13 Anwesenden. Die taz zählte 38 Einsatzkräfte und mindestens 21 aufgenommene Personalien. Den Anwesenden werde nichts vorgeworfen, sagte ein Polizist der Zeitung.
Vor dem Haus versammelten sich spontan bis zu 140 Menschen. Laut Polizei versuchten Teilnehmer, „gewaltsam einen heruntergelassenen Sichtschutz“ zu öffnen, und wurden zurückgedrängt. Eine weitere Hundertschaft rückte an, eine Person erhielt einen Platzverweis, verletzt wurde niemand. Auch Berlins Queerbeauftragter Alfonso Pantisano kam vor Ort (rbb24).
Was werfen die Ermittler vor?
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach Angaben eines Sprechers wegen des Verdachts der unerlaubten Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente. Sichergestellt worden seien unter anderem anabole Steroide und ein ADHS-Medikament, dazu mehr als 3.000 Euro. Das Geld sei einer der Gründe, warum auch wegen illegalen Handels ermittelt werde (Berliner Morgenpost). Der taz sagte die Behörde, es seien „mutmaßliche Dopingpräparate“ gefunden worden, ohne sie zu benennen.
Neu ist der Verdacht nicht. Nach Recherchen des Tagesspiegels gingen schon Anfang des Jahres zwei anonyme Strafanzeigen ein. Darin werde behauptet, im Zentrum würden „regelmäßig sonntags um 17 Uhr Hormonpräparate ohne ärztliche Begleitung ausgegeben“. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass seit Mitte des Jahres ermittelt wird. Für den Tag der Durchsuchung war laut Tagesspiegel und B.Z. ein Workshop „DIY & Cryptocurrency“ angekündigt: Transfeminine Menschen sollten lernen, mit Kryptowährung Anbieter „feminisierender Präparate“ zu bezahlen. Die Instagram-Beiträge dazu waren am Montag nicht mehr öffentlich sichtbar.
Was sagt das Zentrum?
Das Kollektiv zitiert den Vorwurf in den sozialen Medien so: verschreibungspflichtige Medikamente „ohne die entsprechende Erlaubnis an Dritte unentgeltlich abzugeben“. Es nennt die Durchsuchung einen „gewaltsamen Übergriff“ und Teil „einer breiteren Welle der Repression“ (männer*). Besucherinnen sagten der taz, das Bargeld stamme aus Spenden für Workshops und eine Laser-Haarentfernung. Das Zentrum holt nach eigenen Worten rechtlichen Rat ein und sammelt Spenden für Anwaltskosten. Ob am Ende Anklage erhoben wird, ist offen. Solange gilt: Verdacht ist nicht Schuld.
Was sagt das Gesetz zu Hormonen ohne Rezept?
Die Rechtslage ist eindeutig. Verschreibungspflichtige Arzneimittel, dazu gehören Östrogene, Testosteron und Pubertätsblocker, dürfen nur mit ärztlicher Verschreibung abgegeben werden (§ 48 AMG), und zwar nur in Apotheken (§ 43 AMG). Wer damit außerhalb von Apotheken Handel treibt oder sie abgibt, riskiert bis zu drei Jahre Haft (§ 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG). Für Anabolika im Sport greift zusätzlich das Anti-Doping-Gesetz, für Betäubungsmittel das BtMG.
Wo ist die Lücke beim Jugendschutz?
Hier wird es brisant. Das Betäubungsmittelgesetz bestraft Erwachsene, die Betäubungsmittel an unter 18-Jährige abgeben, mit mindestens einem Jahr Haft (§ 29a BtMG). Das Anti-Doping-Gesetz sieht ein bis zehn Jahre vor, wenn Dopingmittel an Minderjährige gehen (§ 4 Abs. 4 AntiDopG). Das Arzneimittelgesetz kennt so eine Regel nicht. Sein besonders schwerer Fall in § 95 Abs. 3 nennt Gesundheitsgefahr für viele Menschen, Lebensgefahr und groben Eigennutz, aber kein Wort zu Kindern und Jugendlichen. Wer einer 15-Jährigen Hormone ohne Rezept zusteckt, wird vom Gesetz also nicht schärfer behandelt als bei einem Erwachsenen. Das ist eine Lücke, die der Gesetzgeber schließen muss.
Wie gefährlich sind Hormone ohne ärztliche Kontrolle?
Hormone sind keine Vitamintabletten. Bei östrogenbasierter Therapie ist ein erhöhtes Risiko für Thrombosen und Embolien gut dokumentiert, besonders bei hohen Dosen und oraler Einnahme (Übersichtsarbeit, 2024). Deshalb gehören Voruntersuchungen, Blutwerte und Kontrollen zur Behandlung. Anabole Steroide können laut Sporthochschule Köln und der österreichischen Anti-Doping-Agentur Leber, Herz und Kreislauf schädigen, Bluthochdruck und Herzinfarkt begünstigen und bei Jugendlichen die Wachstumsfugen vorzeitig schließen (DSHS Köln, NADA Austria).
Dazu kommt die Herkunft. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte warnt: Arzneimittel aus nicht autorisierten Internetquellen enthalten „oft keine bzw. falsch dosierte Wirkstoffe, selbst schädliche Inhaltsstoffe sind nicht selten“ (BfArM). Wer mit Kryptowährung bei anonymen Händlern bestellt, weiß nicht, was in der Ampulle ist. Pikant: Die deutsche S3-Leitlinie zur Trans-Gesundheit für Erwachsene war nur bis Oktober 2023 gültig und wird seitdem überarbeitet (AWMF 138-001). Selbst der offizielle medizinische Rahmen hinkt also hinterher.
Dass es um mehr als Einzelfälle geht, zeigt ein Essay in der taz vom März 2026 mit dem Titel „Lasst uns Hormone tauschen!“. Darin heißt es, es sei „nicht besonders schwierig, Hormone privat herzustellen, alle dafür nötigen Stoffe lassen sich leicht und günstig aus China importieren“ (taz). Mit dem Kreuzberger Zentrum hat dieser Text nichts zu tun. Er zeigt aber, wie offen der Selbstversorgungs-Markt inzwischen beworben wird.
Warum sind Jugendliche besonders gefährdet?
Zur Klarstellung: Kein Bericht, keine Behörde und keine Quelle behauptet, dass bei der Razzia Kreuzberg Minderjährige betroffen waren oder dort Medikamente an Jugendliche gingen. Das Treffen am Sonntag richtete sich an erwachsene trans Frauen. Die Frage nach dem Jugendschutz stellt sich trotzdem, und zwar grundsätzlich.
Erstens wächst die Gruppe. Laut einer Auswertung bundesweiter Abrechnungsdaten im Deutschen Ärzteblatt stieg die Zahl gesicherter Diagnosen von Geschlechtsidentitätsstörungen bei 5- bis 24-Jährigen zwischen 2013 und 2022 etwa um das Achtfache. Am häufigsten betroffen waren Mädchen zwischen 15 und 19 Jahren. Nach fünf Jahren hatten nur noch 36,4 Prozent weiterhin eine gesicherte Diagnose, bei 15- bis 19-jährigen Frauen 27,3 Prozent.
Zweitens sind die Folgen für junge Körper oft nicht umkehrbar. Der Deutsche Ärztetag forderte 2024 mit 120 zu 47 Stimmen, Pubertätsblocker und gegengeschlechtliche Hormone bei unter 18-Jährigen nur noch in kontrollierten Studien einzusetzen. Er warnte vor dem möglichen Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit (Ärzteblatt). Die 2025 veröffentlichte S2k-Leitlinie für Kinder und Jugendliche erlaubt eine Pubertätsblockade nur nach umfassender kinder- und jugendpsychiatrischer Diagnostik und individueller Nutzen-Risiko-Abwägung (AWMF 028-014).
Drittens: Diese Hürden gibt es nur in der Arztpraxis. Ein anonymer Online-Shop, der mit Krypto bezahlt wird, fragt nach keinem Ausweis. Ein Tauschnetzwerk prüft kein Alter. Wenn Verbände Räume, in denen „auch Medikamente ausgetauscht“ werden, als „überlebenswichtig“ feiern, senden sie ein Signal, das auch 15-Jährige auf TikTok empfangen. Wie schnell Jugendliche online an Gefährliches geraten, haben wir schon beim Streit um ein Social-Media-Verbot beschrieben.
Wer hat das Zentrum finanziert?
Nach Informationen des Tagesspiegels erhielt das Projekt öffentliche Fördermittel. 2023 sollen rund 250.000 Euro aus der Berliner Gesundheitsverwaltung geflossen sein. Daraus folgt kein Schuldvorwurf. Es folgt aber eine Pflicht: Der Senat muss erklären, wofür das Geld floss, ob er von den anonymen Anzeigen wusste und ob er Förderung an die Einhaltung des Arzneimittelrechts knüpft. Mit Steuergeld geht Berlin bekanntlich großzügig um, wie unsere Recherche zur Enteignungsdebatte zeigt. Über die Plattform FragDenStaat wurde inzwischen eine Anfrage gestellt, ob es politische Weisungen zur Razzia gab (FragDenStaat).
Fünf Fragen, die der Senat beantworten muss:
- Wie viel Fördergeld hat das Projekt seit 2020 insgesamt erhalten, und wofür genau?
- Wusste die Gesundheitsverwaltung von den anonymen Anzeigen, die laut Tagesspiegel Anfang 2026 eingingen?
- Prüft das Land bei geförderten Gesundheitsprojekten, ob Arzneimittelrecht eingehalten wird?
- Welche Angebote gibt es in Berlin, damit Jugendliche gar nicht erst auf den grauen Hormonmarkt ausweichen?
- Unterstützt Berlin eine Ergänzung des Arzneimittelgesetzes, die die Abgabe an Minderjährige härter bestraft?
Kommentar: Mitgefühl ist kein Freibrief
Man muss nichts gegen trans Menschen haben, um bei der Razzia Kreuzberg stutzig zu werden. Im Gegenteil: Wer Menschen in einer schwierigen Lage ernst nimmt, will nicht, dass sie Steroide aus dubiosen Quellen spritzen oder Tabletten unbekannter Herkunft schlucken. Genau davor schützt das Arzneimittelrecht. Es ist kein Instrument der Diskriminierung, sondern Verbraucherschutz.
Umso bemerkenswerter ist die Reaktion von Teilen der Politik. Der queerpolitische Sprecher der Linken im Bundestag, Maik Brückner, nannte den Einsatz „beschämend“ (rbb24). Die Linke.queer sprach von „inakzeptabler Repression“. Der LSVD+ räumte in seiner Pressemitteilung offen ein, in selbst organisierten Räumen würden „auch Medikamente ausgetauscht“, und nannte die Casa Kuà einen „überlebenswichtigen Ort“ (LSVD+). Und Berlins Queerbeauftragter erklärte, er könne nachvollziehen, warum Menschen „aus Verzweiflung auch auf nicht legale Beschaffungswege zurückgreifen“, auch wenn er sie nicht gutheiße (Morgenpost). Ein Senatsbeauftragter, der Verständnis für den Schwarzmarkt äußert, während die Staatsanwaltschaft ermittelt: Das ist ein bemerkenswertes Rechtsstaatsverständnis.
Die Versorgungslücke ist real. Seit einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2023 ist unklar, welche geschlechtsangleichenden Leistungen die Kassen übernehmen müssen. Der GKV-Spitzenverband hat die Kassen angewiesen, die bisherige Praxis bis zu einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses fortzuführen (GKV-Rundschreiben 2026/070). Das ist ein Problem, das Berlin und der Bund lösen müssen, und zwar in Praxen und Apotheken, nicht im Hinterzimmer. Wer stattdessen „Hormone für alle“ ruft, ruft im Kern nach einem Markt ohne Arzt, ohne Rezept und ohne Altersgrenze. Und wenn der Rechtsstaat einmal durchgreift, ist er plötzlich der Täter. Dass Berliner Behörden sonst gern wegschauen, haben wir beim CSD-Anschlag dokumentiert. Diesmal haben sie hingeschaut. Das sollte man ihnen nicht vorwerfen.
Wie geht es weiter?
Die Auswertung der Beweismittel läuft, die Staatsanwaltschaft führt die Ermittlungen (Polizei Berlin). Ob es Beschuldigte gibt, wer sie sind und welche Substanzen genau gefunden wurden, ist öffentlich nicht bekannt. Für Samstag, den 24. Oktober, ist eine Demonstration vom Mariannenplatz zur Naunynstraße angekündigt (männer*). Die Forderung an Senat und Bund lautet: Versorgung legal sichern, Jugendliche gesetzlich besser schützen und den grauen Markt nicht romantisieren.

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Häufige Fragen
Was wurde bei der Razzia in Kreuzberg gefunden?
Laut Polizei und Staatsanwaltschaft zahlreiche verschreibungspflichtige Medikamente, Betäubungsmittel, anabole Steroide, ein ADHS-Medikament, Datenträger und über 3.000 Euro Bargeld.
Ist jemand angeklagt?
Nein, bisher nicht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des illegalen Handels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. Beschuldigte wurden nicht benannt, es gilt die Unschuldsvermutung.
Waren Minderjährige betroffen?
Dafür gibt es keine Hinweise. Das Treffen richtete sich an erwachsene trans Frauen. Das Risiko für Jugendliche auf dem grauen Hormonmarkt besteht aber grundsätzlich, weil dort niemand das Alter prüft.
Ist es strafbar, Hormone ohne Rezept weiterzugeben?
Ja. Wer verschreibungspflichtige Arzneimittel außerhalb von Apotheken abgibt oder damit handelt, kann nach § 95 Arzneimittelgesetz mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.
Warum besorgen sich Menschen Hormone auf dem grauen Markt?
Verbände verweisen auf lange Wartezeiten, fehlende Krankenversicherung und unklare Kostenübernahme seit einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2023. Medizinisch ersetzt das keine ärztliche Kontrolle.
Fazit der Redaktion
Die Razzia Kreuzberg beweist noch keine Schuld. Sie beweist aber, wie weit sich Teile der Berliner Politik vom Rechtsstaat entfernt haben: Gefunden werden Steroide, Betäubungsmittel und Bargeld, und die Empörung trifft die Polizei. Wer trans Menschen wirklich helfen will, sorgt für legale, ärztlich begleitete Versorgung. Wer Kinder schützen will, schließt die Lücke im Arzneimittelgesetz. Beides ist Aufgabe der Politik, nicht der Hinterzimmer.
- CSD Anschlag: Behörden wussten Bescheid – und ließen ihn laufen
- Social-Media-Verbot Kritik: Kinderschutz oder Staats-Zensur?
- Wohnungskonzerne enteignen: Berlin zahlt 16 Milliarden für alte Wohnungen
Quellen
- Polizei Berlin: Polizeiliche Maßnahmen wegen des Verdachts der Arzneimittelkriminalität, Meldung Nr. 1388 (19.10.2026)
- Tagesspiegel: Razzia in queerem Zentrum in Berlin – Linke kritisiert Einsatz (19.10.2026)
- Berliner Morgenpost: Razzia in queerem Gesundheitsprojekt in Kreuzberg (20.10.2026)
- rbb24: Razzia in queerem Zentrum – Hormonpräparate und Bargeld sichergestellt (19.10.2026)
- B.Z.: Razzia bei Trans-Gesundheitscenter (19.10.2026)
- taz: Razzia in queerem Community-Ort (19.10.2026)
- männer*: Statement von Casa Kuà und Demo-Aufruf (21.10.2026)
- LSVD+: Pressemitteilung zur Durchsuchung (20.10.2026)
- Arzneimittelgesetz §§ 43, 48, 95 (gesetze-im-internet.de)
- Anti-Doping-Gesetz § 4 und Betäubungsmittelgesetz § 29a
- BfArM: Illegaler Arzneimittelversand und Arzneimittelfälschungen
- Deutsches Ärzteblatt: Störungen der Geschlechtsidentität bei jungen Menschen 2013–2022 (2024)
- Deutsches Ärzteblatt: Beschluss des 128. Deutschen Ärztetags (13.05.2024)
- AWMF: S2k-Leitlinie 028-014 Geschlechtsinkongruenz im Kindes- und Jugendalter
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