CSD Anschlag: Behörden wussten Bescheid – und ließen ihn laufen

Ein Mensch tot, 31 verletzt – und ein Täter, den die Sicherheitsbehörden seit zwei Jahren auf dem Schirm hatten. Der CSD Anschlag vom 25. Juli 2026 in Berlin ist längst nicht mehr nur ein Verbrechen. Er ist ein Prüfstein für den Staat. Denn was die Bundesregierung inzwischen selbst schwarz auf weiß einräumt, lässt nur einen Schluss zu: Man wusste, wer Abdul B. war. Und man ließ ihn laufen.
Das Wichtigste in Kürze
- Beim CSD Anschlag vom 25. Juli 2026 in Berlin wurde ein Mensch getötet, 31 wurden verletzt.
- Abdul B. war zwischen dem 28. Mai 2025 und dem 26. Mai 2026 achtmal Thema im GTAZ.
- Am 13. Mai 2026 lag die RADAR-iTE-Bewertung vor: hohes Risiko für eine lebensgefährliche Gewalttat.
CSD Anschlag: Was die Behörden wussten
Die Chronologie steht in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/7826) auf eine Anfrage der Grünen. Dem Bundeskriminalamt fiel Abdul B. erstmals im Juni 2024 auf – wegen der Verbreitung von IS-Inhalten. Im Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen, angeklagt wegen Terrorismusfinanzierung. Am 17. November 2025 kehrte er nach Berlin zurück. Am 12. Januar 2026 stufte ihn das LKA Berlin als Gefährder ein, die Information ging an BND, Bundespolizei, Verfassungsschutz und Generalbundesanwalt.
Achtmal war er zwischen dem 28. Mai 2025 und dem 26. Mai 2026 Thema im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ). Am 12. Mai 2026 kam er aus der Haft frei. Einen Tag später, am 13. Mai, lag das Ergebnis der RADAR-iTE-Bewertung vor – abgestimmt zwischen LKA Berlin und BKA: hohes Risiko für eine ideologisch motivierte, lebensgefährliche Gewalttat. Deutlicher kann ein Warnsignal kaum sein. Die Behörden hatten also nicht nur einen Verdacht, sondern eine eigene, offizielle Gefahrenprognose in der Hand.
IS-Netzwerk, Ausreiseversuche, Missionieren in der Zelle
Wie tief Abdul B. in islamistischen Strukturen steckte, zeigen Ermittlungsakten, die ZDFheute und ZDF frontal vorliegen. Demnach versuchte er zweimal, sich dem IS anzuschließen – laut den Akten über Mauretanien und den Libanon, 2025 beide Male gescheitert. Mehrere Cousins sollen sich dem IS angeschlossen haben. Bei einer Durchsuchung im Oktober 2024 fanden Polizisten eine IS-Flagge in seiner Wohnung. In der Untersuchungshaft beschrieben Beamte eine „offensive Religionsausübung“, er habe Mithäftlinge missionieren wollen. Das Jugendschöffengericht sprach trotzdem nur eine sogenannte Vorbewährung aus.

Hohes Risiko – und dann?
Am 26. Mai 2026 tagte die GTAZ-Arbeitsgruppe „Risikomanagement“. Man „besprach laufende und weitere geplante Maßnahmen“. Was genau beschlossen wurde, bleibt offen. Laut Medienberichten wurde Abdul B. zunächst engmaschig observiert – weil er sich unauffällig verhielt, wurden die Maßnahmen schrittweise zurückgefahren. Am 2. Juli sah die Observation ihn mit einer vermeintlichen Waffe im Hosenbund. Es war eine Spielzeug-Wasserpistole für eine Geburtstagsverabredung. Eine neue Risikoanalyse hielt man nicht für nötig. Dreieinhalb Wochen später raste er mit einem gemieteten Fahrzeug in die Menschen im Großen Tiergarten.
Besonders bitter: Laut Bundesregierung fand zwischen dem Bundesinnenministerium und seinen Behörden vor der Tat kein Austausch konkret zu Abdul B. statt. Ein Gefährder mit Höchstwarnung – und an der Spitze des Ministeriums kein Thema.
Islamismus beim Namen nennen
Der Anschlag galt queeren Menschen, die ihre Freiheit feierten. Ein Mensch kam nicht mehr nach Hause, Dutzende tragen Verletzungen an Körper und Seele. Ihnen gilt unser Mitgefühl – und ihnen schuldet der Staat ehrliche Antworten. Wer jetzt nur von „Einzelfall“ spricht, verkennt das Muster: Bekannte Islamisten, Akten voller Warnungen, föderales Zuständigkeitsgeschiebe. Die Linke hat mit Drucksache 21/7527 weitere Fragen gestellt, unter anderem, ob das RADAR-iTE-Ergebnis an das zuständige Gericht ging. Viele Antworten verweigert die Regierung bislang mit Verweis auf laufende Ermittlungen und Staatswohl.
Was jetzt passieren muss
Für Mittwoch, den 14. Oktober, ist im Bundestag eine Fragestunde angesetzt. Der Bundestag sollte sie nutzen. Drei Fragen müssen beantwortet werden: Wer hat entschieden, die Überwachung eines „Hochrisiko“-Gefährders zu lockern? Warum blieb eine Neubewertung aus? Und wer trägt dafür politisch Verantwortung? Ein Rechtsstaat, der seine eigenen Warnungen ignoriert, verspielt Vertrauen. Mehr zu Sicherheitsfragen lest ihr in unserer Rubrik Politik Deutschland.
CSD Anschlag: Chronologie laut Bundesregierung
Die folgende Übersicht fasst die Angaben aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/7826) vom 1. September 2026 zusammen.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 16. und 25. Juni 2024 | BKA stellt IS-bezogene Inhalte auf einem Instagram-Account von Abdul B. fest; am 2. Juli 2024 Weitergabe an das LKA Berlin. |
| 16. Mai 2025 | Reise von Berlin über Istanbul nach Nouakchott (Mauretanien). |
| 20. Mai 2025 | Reise über Istanbul nach Beirut (Libanon). |
| 28. Mai 2025 | Erste Befassung im GTAZ (AG „Operativer Informationsaustausch“) zu einem möglichen Ausreisesachverhalt. |
| 24. Juli 2025 | Festnahme im Libanon, Anklage wegen des Verdachts der Terrorismusfinanzierung. |
| 22. Oktober und 7. November 2025 | Weitere GTAZ-Sitzungen zum Ausreisesachverhalt. |
| 17. November 2025 | Rückkehr nach Berlin; Festnahme am Flughafen BER durch die Bundespolizei aufgrund eines Haftbefehls wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. |
| 12. Januar 2026 | Einstufung als Gefährder (religiöse Ideologie) durch das LKA Berlin; am 16. Januar 2026 Thema im GTAZ. |
| 13. April 2026 | Der Generalbundesanwalt zieht das Berliner Ermittlungsverfahren nicht an sich. |
| 12. Mai 2026 | Haftentlassung. |
| 13. Mai 2026 | Ergebnis der RADAR-iTE-Bewertung: „hohes Risiko“. |
| 26. Mai 2026 | GTAZ-Sitzung der AG „Risikomanagement“ zu Maßnahmen nach der Haftentlassung. |
| 25. Juli 2026 | Anschlag auf den CSD in Berlin: ein Mensch getötet, 31 verletzt. |
| 27. Juli 2026 | Der Generalbundesanwalt übernimmt das Verfahren wegen des Verdachts des Mordes u. a. |
GTAZ-Befassungen im Überblick
Laut Bundesregierung war Abdul B. zwischen dem 28. Mai 2025 und dem 26. Mai 2026 an acht Terminen Thema im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum: dreimal in der AG „Operativer Informationsaustausch“, viermal in der AG „Tägliche Lagebesprechung“ und einmal in der AG „Risikomanagement“. Die Verantwortung für RADAR-iTE-Bewertungen liegt nach Angaben der Bundesregierung bei der zuständigen Landespolizei; eine Aktualisierung setzt neue Erkenntnisse voraus, die nach Kenntnis der Bundesregierung nicht vorlagen.
Häufige Fragen
Seit wann war Abdul B. den Behörden bekannt?
Dem Bundeskriminalamt fiel er erstmals im Juni 2024 auf – wegen der Verbreitung von IS-Inhalten. Am 12. Januar 2026 stufte ihn das LKA Berlin als Gefährder ein.
Was ergab die RADAR-iTE-Bewertung?
Das am 13. Mai 2026 vorliegende Ergebnis, abgestimmt zwischen LKA Berlin und BKA, lautete: hohes Risiko für eine ideologisch motivierte, lebensgefährliche Gewalttat.
Wo steht die Chronologie?
In der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/7826) auf eine Anfrage der Grünen.
- Offene Haftbefehle: 148.000 Gesuchte
- Abschiebe Versagen: Der Fall Liana K.
- Clan Affäre: Wenn Kriminelle die Wahlparty machen
Quellen






