Landtagspräsident Mecklenburg-Vorpommern: Luftbild des Schweriner Schlosses mit AfD-Logo und Schriftzug 32 von 71 Sitzen

Schwerin: Wahlsieger AfD ohne Landtagspräsidium

Wer in Schwerin die Wahl gewinnt, bekommt dafür nicht automatisch den Stuhl an der Spitze des Parlaments. Am Dienstag, 20. Oktober, ist der neu gewählte Landtag im Schweriner Schloss zu seiner ersten Sitzung zusammengekommen. Wer Landtagspräsident Mecklenburg-Vorpommern wird, entschied eine Kampfabstimmung: Die AfD, mit 32 von 71 Sitzen klar stärkste Fraktion, schickte den Polizeibeamten Carlos Rodrigues ins Rennen. SPD, Linke und Grüne setzten auf Amtsinhaberin Birgit Hesse (SPD) und hatten vorab erklärt, keinen AfD-Kandidaten ins Präsidium zu wählen. Genau so kam es: Hesse gewann mit 39 zu 31 Stimmen (zum Ergebnis). Rechtlich ist das ihr gutes Recht. Politisch bleibt eine unbequeme Frage: Wie ernst nimmt man in Schwerin den Wählerwillen?

Kurz erklärt

  • Die AfD hat die Landtagswahl am 20. September mit 38,2 Prozent gewonnen und stellt 32 der 71 Abgeordneten. SPD (29), Linke (5) und Grüne (5) kommen zusammen auf 39 Sitze.
  • Ergebnis vom 20. Oktober: Birgit Hesse (SPD) bleibt Landtagspräsidentin. Sie erhielt 39 Stimmen, Carlos Rodrigues (AfD) 31, eine Stimme war ungültig.
  • Der Landtag schreibt selbst: „Traditionell schlägt die stärkste Fraktion eines ihrer Mitglieder für dieses Amt vor.“ Einen Rechtsanspruch auf das Amt gibt es aber nicht.
  • SPD-Fraktionschef Julian Barlen hatte AfD-Kandidaten ausgeschlossen, für das Präsidentenamt und für die Stellvertreterposten. Beide Vizeposten gingen am 20. Oktober an Simone Oldenburg (Linke) und Maya Tischler (Grüne), jeweils mit 39 zu 32 Stimmen gegen Carlos Rodrigues (AfD). Die AfD ist im Präsidium nicht vertreten.
  • Die neue Geschäftsordnung ist beschlossen, mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen. Die Änderungsanträge der AfD scheiterten. Die AfD spricht von einer „massiven Schieflage“.

Inhaltsverzeichnis

Was steht am 20. Oktober auf der Tagesordnung?

Die vorläufige Tagesordnung der konstituierenden Sitzung, unterzeichnet von Präsidentin Birgit Hesse am 15. Oktober, sieht eine klare Reihenfolge vor. Zuerst eröffnet der Alterspräsident die Sitzung. Danach berät der Landtag den Antrag von SPD, Linken und Grünen zur „Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der neunten Wahlperiode“ (Drucksache 9/1). Erst im dritten Punkt folgt die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten. Dazu liegen zwei Wahlvorschläge vor: der der SPD-Fraktion (Drucksache 9/2) und der der AfD-Fraktion (Drucksache 9/3).

Bei den Stellvertretern ist die Lage noch eindeutiger. Für das Amt des ersten Vizepräsidenten gibt es nur einen Vorschlag der Linken (Drucksache 9/4), für das Amt des zweiten Vizepräsidenten nur einen der Grünen (Drucksache 9/5). Laut NDR schickt die Linke die bisherige Bildungsministerin Simone Oldenburg ins Rennen, die Grünen ihre neue Abgeordnete Maya Tischler. Eine AfD-Nominierung für einen Vizeposten hatte die Fraktion nach NDR-Angaben bis zum Morgen des 20. Oktober nicht benannt. Bleibt es dabei, sitzt die stärkste Fraktion des Landes am Ende womöglich gar nicht im Präsidium.

Bemerkenswert ist schon, wer die Sitzung eröffnet. Alterspräsident ist in Mecklenburg-Vorpommern seit einer Änderung der Geschäftsordnung im Jahr 2021 nicht mehr der lebensälteste Abgeordnete, sondern das dienstälteste Mitglied ohne Regierungsamt. Deshalb eröffnet Ralf Mucha (SPD) die Sitzung, nicht der lebensälteste Abgeordnete Hans-Werner Moltzen von der AfD (NDR). Auch diese Regel hat heute eine klare Wirkung: Die erste Sitzung leitet ein SPD-Abgeordneter, nicht der älteste Abgeordnete der AfD.

Wie hat Mecklenburg-Vorpommern gewählt?

Die Zahlen sind amtlich und eindeutig. Laut endgültigem Ergebnis, das Landeswahlleiter Dr. Christian Boden nach der Sitzung des Landeswahlausschusses am 30. September bekanntgab, gaben 1.024.118 von 1.312.565 Wahlberechtigten ihre Stimme ab. Die Wahlbeteiligung lag bei 78,0 Prozent. Die AfD gewann außerdem 22 der 36 Wahlkreise, die SPD 14.

ParteiZweitstimmenSitzedavon Direktmandate
AfD38,2 %3222
SPD35,5 %2914
Die Linke6,5 %50
Grüne5,7 %50
CDU4,9 %00
BSW4,8 %00
Endgültiges Ergebnis der Landtagswahl vom 20. September 2026. Quelle: Landeswahlleiter Mecklenburg-Vorpommern, Bekanntmachung vom 12. Oktober 2026.

Für die CDU ist das Ergebnis historisch: Sie ist erstmals bei einer Landtagswahl an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Damit gibt es im neuen Landtag nur vier Fraktionen, und die AfD ist die einzige Opposition. Carlos Rodrigues, 52 Jahre alt, aus Sagard auf Rügen, gewann den Wahlkreis 24 (Vorpommern-Rügen II – Stralsund III) direkt mit 47,6 Prozent der Erststimmen. Laut dpa ist er seit Juli 2024 erster stellvertretender Kreistagspräsident in Vorpommern-Rügen. Die AfD verweist auf seine 30 Jahre Erfahrung als Polizeibeamter.

Was darf der Landtagspräsident Mecklenburg-Vorpommern?

Wer das Amt für reine Repräsentation hält, unterschätzt es. Artikel 29 der Landesverfassung macht den Präsidenten zur zentralen Figur des Parlaments. Er leitet „nach Maßgabe der Geschäftsordnung die Verhandlungen und führt die Geschäfte des Landtages“. Er übt das Hausrecht und die Ordnungsgewalt aus. Ohne seine Zustimmung darf in den Räumen des Landtags weder durchsucht noch beschlagnahmt werden. Er vertritt das Land in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten des Landtags, stellt den Entwurf des Landtagshaushalts fest und ist oberste Dienstbehörde aller Beschäftigten des Landtags.

Der Landtag beschreibt die Aufgaben auf seiner eigenen Seite noch konkreter. Die Präsidentin ruft zur Sache und zur Ordnung, entzieht das Wort und kann Abgeordnete von Sitzungen ausschließen. Ihrer Dienstaufsicht unterstehen der Bürgerbeauftragte und der Landesbeauftragte für Datenschutz. Sie hat die Verhandlungen „gerecht und unparteiisch“ zu leiten und „die Würde und die Rechte des Hauses“ zu wahren.

Warum das Amt mehr als Protokoll ist

Gerade die Ordnungsgewalt wird in dieser Wahlperiode wichtiger. Wenn die neue Geschäftsordnung wie angekündigt Ordnungsgelder einführt, entscheidet das Präsidium künftig nicht nur über Ordnungsrufe, sondern auch über Geld. Und sie entscheidet darüber in einem Haus, in dem eine einzige Fraktion die gesamte Opposition stellt. Wer Schiedsrichter ist, prägt das Spiel. Das ist kein Argument gegen Ordnung. Aber es ist ein starkes Argument dafür, dass das Präsidium das ganze Haus abbildet und nicht nur die künftige Regierungsmehrheit.

Für Missbrauch gibt es ohnehin eine Notbremse. Präsident und Vizepräsidenten können nach Artikel 29 Absatz 2 abberufen werden. Nötig sind ein Antrag der Mehrheit der Mitglieder und eine Zweidrittelmehrheit. Die Verfassung vertraut also darauf, dass sich ein Präsident an Regeln hält, und gibt dem Parlament ein Werkzeug, falls er es nicht tut.

Stellt die stärkste Fraktion traditionell den Präsidenten?

Ja, und das ist keine Behauptung der AfD. Auf der Seite des Landtags steht wörtlich: „Traditionell schlägt die stärkste Fraktion eines ihrer Mitglieder für dieses Amt vor.“ In Mecklenburg-Vorpommern hat diese Praxis seit 1990 gehalten. Rainer Prachtl (CDU) amtierte von 1990 bis 1998, als die CDU stärkste Kraft war. Danach folgten mit Hinrich Kuessner, Sylvia Bretschneider und seit 2019 Birgit Hesse drei Sozialdemokraten, als die SPD stärkste Kraft war. AfD-Fraktionschef Enrico Schult erinnerte daran, dass seine Fraktion 2021 die Kandidatur Hesses mitgetragen habe, weil die SPD damals vorn lag (dpa via n-tv).

Eine Kampfabstimmung gab es zuletzt 2011. Damals trat die NPD-Fraktion mit Michael Andrejewski gegen Amtsinhaberin Sylvia Bretschneider an, die mit 66 zu 5 Stimmen gewann. Der Unterschied zu heute ist offensichtlich: 2011 forderte eine Kleinstfraktion die stärkste Kraft heraus. 2026 ist es umgekehrt. Die stärkste Fraktion wird von der Zweitplatzierten und deren künftigen Koalitionspartnern überstimmt.

Die Gegenseite begründet das ausdrücklich. In einem gemeinsamen Schreiben erklärten Julian Barlen (SPD), Hennis Herbst (Linke) und Claudia Müller (Grüne): „Es ist gute Tradition, dass eine Präsidentin das Parlament überparteilich und würdevoll leitet.“ Und weiter: „Mit uns wird es keine AfD im Landtagspräsidium geben“ (NDR). Die drei werfen der AfD vor, in ihren Reihen Rechtsextremisten zu dulden, und zitieren Schult, der am Wahlabend gesagt habe, er wolle sie „erzittern“ lassen. Rodrigues hält dagegen, er stehe für „Integrität, Neutralität und Respekt vor allen Abgeordneten und den Wählern“ (dpa).

Was ändert die neue Geschäftsordnung?

Die Geschäftsordnung wurde bewusst vor der Präsidentenwahl beschlossen, am 20. Oktober mit der 39-Stimmen-Mehrheit von SPD, Linken und Grünen. Den vollständigen Text der Drucksache 9/1 konnten wir vor der Sitzung nicht einsehen. Nach Berichten von Nordkurier und NDR, denen der Entwurf vorliegt, sind dies die wichtigsten Änderungen:

  • Redezeit: 5 Minuten pro Fraktion und Tagesordnungspunkt plus 10 Sekunden je Abgeordnetem. Das ergibt nach Rechnung des Nordkurier rund 11 Minuten für die AfD, rund 10 für die SPD und je rund 6 für Linke und Grüne. Die drei künftigen Regierungsfraktionen reden damit etwa doppelt so lang wie die einzige Opposition, die 45 Prozent der Sitze hat. Hinzu kommt die Redezeit der Minister.
  • Kurzinterventionen: Direkte Erwiderungen auf Redebeiträge sollen eingeschränkt werden.
  • Kleine Anfragen: höchstens fünf Einzelfragen pro Thema, dafür muss die Regierung binnen 10 statt 20 Werktagen antworten.
  • Ordnungsgeld: Wer in kurzer Zeit dreimal zur Ordnung gerufen wird, zahlt künftig ein Ordnungsgeld. Laut NDR sind 500 Euro vorgesehen, im Wiederholungsfall bis zu 1.000 Euro. Diese Regeln stehen teilweise im parallel eingebrachten Abgeordnetengesetz (Drucksache 9/12). Für Verstöße gegen die Verhaltensregeln, etwa bei Nebentätigkeiten, drohen dort 100 bis 15.000 Euro.

SPD-Geschäftsführer Philipp da Cunha verteidigt die Redezeitformel: „Redezeit bekommen Fraktionen, nicht Lager.“ AfD-Geschäftsführer Thore Stein sieht dagegen eine „massive Schieflage“ und sagt: „Nach der verlorenen Wahl soll die AfD parlamentarisch klein gehalten werden.“ Ob Drucksache 9/1 auch die Regeln zur Präsidiumswahl ändert, geht aus den Berichten nicht hervor. Schon die bisherige Geschäftsordnung (§ 2) kennt weder ein Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion noch einen garantierten Vizeposten für jede Fraktion. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Die Tradition ist also genau das: eine Tradition, die nur hält, solange die Mehrheit sie respektiert.

Was zeigen Bundestag und Thüringen?

Bundestag: seit 2017 kein AfD-Vizepräsident

Im Bundestag steht jeder Fraktion nach § 2 der Geschäftsordnung mindestens ein Vizepräsident zu, das sogenannte Grundmandat. Trotzdem ist seit 2017 kein AfD-Kandidat gewählt worden. In der 19. Wahlperiode scheiterten sechs Bewerber in jeweils drei Wahlgängen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage der Fraktion am 22. März 2022 ab (2 BvE 9/20). Das Grundmandat sei nur ein Recht, einen Kandidaten zur Wahl zu stellen, kein Anspruch auf ein Ergebnis. Das Ritual geht weiter: Im Oktober 2025 fiel mit Malte Kaufmann erneut ein AfD-Bewerber durch.

Thüringen 2024: gleiche Lage, gleiches Ergebnis

Thüringen ist die nächste Parallele. Auch dort wurde die AfD 2024 mit 32 Sitzen stärkste Fraktion. Die Geschäftsordnung sah vor, dass zunächst die stärkste Fraktion einen Kandidaten vorschlägt. Nach einer chaotischen ersten Sitzung entschied der Thüringer Verfassungsgerichtshof am 27. September 2024 (VerfGH 36/24), dass der Landtag die Geschäftsordnung schon vor der Präsidentenwahl ändern darf. Ein exklusives Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion folge weder aus der Verfassung noch aus Gewohnheitsrecht. Die Wahl „wäre ihres Sinns entleert, wenn eine Fraktion das Recht auf ein bestimmtes Wahlergebnis hätte“ (tagesschau).

Am 28. September wurde Thadäus König (CDU) mit 54 von 87 Stimmen gewählt. Die AfD-Kandidatin Wiebke Muhsal erhielt 32 Stimmen, genau die Stärke ihrer Fraktion, und scheiterte auch bei der Wahl zur Vizepräsidentin (tagesschau).

Schwerin hat dieses Muster am 20. Oktober wiederholt. Der Unterschied: Hier musste niemand die Geschäftsordnung ändern, um einen AfD-Präsidenten zu verhindern. Die Regeln ließen es ohnehin zu.

Wie ernst nimmt man den Wählerwillen?

Die Gerichte haben recht: Wahl heißt Auswahl, niemand hat Anspruch auf ein Ergebnis. Aber wer politisch nur darauf verweist, was rechtlich erlaubt ist, hat sich aus der Debatte verabschiedet. Konventionen sind kein Recht. Sie sind das, was eine Demokratie trägt, wenn das Recht schweigt. Die Regel, dass die stärkste Fraktion den Präsidenten vorschlägt, gibt es nicht aus Höflichkeit. Sie soll verhindern, dass die jeweilige Mehrheit sich das Parlament nach Belieben einrichtet.

Genau darauf läuft es jetzt Schritt für Schritt hinaus. Erst wird die Redezeit so verteilt, dass die künftige Regierung doppelt so lang spricht wie die Opposition. Dann bekommt das Präsidium neue Strafbefugnisse. Und an der Spitze dieses Präsidiums steht weiter eine SPD-Politikerin, auch beide Vizeposten gingen an die künftige Koalition. Jeder Schritt ist für sich genommen legal. Zusammen ergeben sie ein Parlament, in dem 38,2 Prozent der Wähler an der Spitze nicht vorkommen.

Das Argument der Gegenseite verdient eine Antwort. Wenn SPD, Linke und Grüne konkrete Äußerungen aus der AfD für unvereinbar mit dem Amt halten, dann sollten sie das am Kandidaten festmachen, nicht an der Partei. Ihre öffentliche Begründung zielt auf die Partei und auf Äußerungen anderer AfD-Politiker. Einen konkreten Vorwurf gegen Rodrigues‘ bisherige Amtsführung als Vize-Kreistagspräsident haben wir in den Berichten nicht gefunden. Und für den Fall, dass ein Präsident sein Amt missbraucht, sieht die Verfassung die Abberufung mit Zweidrittelmehrheit vor. Wer diese Sicherung für unzureichend hält, misstraut nicht der AfD, sondern der eigenen Verfassung.

Die Ausgrenzung hat einen Preis. Sie sagt Hunderttausenden Wählern in Vorpommern und Mecklenburg, dass ihre Stimme zwar gezählt wird, aber nichts zählt. Sie nährt genau das Gefühl, das die AfD erst so stark gemacht hat. Und sie schafft einen Präzedenzfall, der sich gegen jede künftige Mehrheit wenden lässt. Wer heute eine Konvention bricht, weil sie ihm nicht passt, darf sich morgen nicht beschweren, wenn andere es ihm gleichtun. Wie sich Brandmauer-Politik auf konservative Wähler auswirkt, haben wir am Beispiel der CDU-Führung beschrieben.

Demokratie ist mehr als Arithmetik. 39 Stimmen schlugen am Dienstag 31, das ist Mehrheitsprinzip. Aber ein Parlament lebt davon, dass auch die Unterlegenen es als ihres anerkennen. Ein Landtag, dessen Präsidium nur die Regierung abbildet, macht es denen leicht, die ohnehin glauben, dass „die da oben“ unter sich bleiben wollen.

Landtagspräsident Mecklenburg-Vorpommern: Story-Grafik zur Kampfabstimmung im Schweriner Schloss, AfD mit 32 von 71 Sitzen
Bild herunterladen und in der Story teilen. Hintergrund: Schweriner Schloss, Foto: Sparmartin/Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0. Grafik: Blaues Echo.

Wie ist die Abstimmung ausgegangen?

Aktualisiert am 20.10., 21:00 Uhr

Die Kampfabstimmung ist entschieden, gleich im ersten Wahlgang. In geheimer Wahl stimmten 39 der 71 Abgeordneten für Birgit Hesse (SPD, Drucksache 9/2) und 31 für Carlos Rodrigues (AfD, Drucksache 9/3). Ein Stimmzettel war ungültig. Hesse nahm die Wahl an und bleibt damit Landtagspräsidentin, ein Amt, das sie seit 2019 innehat (NDR-Liveticker, ORF/Agenturen).

Das Ergebnis bildet die Lager exakt ab. Hesse erhielt so viele Stimmen, wie SPD, Linke und Grüne Sitze haben. Rodrigues blieb eine Stimme unter der Stärke der AfD-Fraktion. Nach Angaben des AfD-Abgeordneten Martin Schmidt hatte die Wahlkommission einen Stimmzettel wegen einer handschriftlichen Korrektur für ungültig erklärt.

Schon vor der Präsidentenwahl hat der Landtag die neue Geschäftsordnung (Drucksache 9/1) mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen beschlossen. Die Änderungsanträge der AfD wurden gegen deren Stimmen abgelehnt. SPD-Geschäftsführer Philipp da Cunha verwies in der Debatte darauf, dass jede Fraktion fünf Minuten Grundredezeit plus zehn Sekunden je Abgeordnetem erhält. Der AfD stünden damit wie bisher elf Minuten zu, dazu ein Wochenbudget von 84 Minuten.

AfD-Geschäftsführer Thore Stein hielt dagegen, die AfD sei mit rund 38 Prozent und mehr als 380.000 Stimmen stärkste Kraft geworden und solle trotzdem aus dem Präsidium herausgehalten werden. Die anderen Parteien wollten die AfD parlamentarisch klein halten, weil ihnen das an der Wahlurne nicht gelungen sei. Seine Fraktion werde die Oppositionsrolle annehmen und die Regierung kritisch begleiten. Die bisherige Justizministerin Jacqueline Bernhard (Die Linke) entgegnete, die Regeln gälten für alle Abgeordneten gleichermaßen und seien kein Instrument gegen die AfD.

Hesse nannte ihre Wiederwahl eine Ehre und zugleich eine besondere Verpflichtung. Mit Blick auf die Wahlbeteiligung von 78 Prozent sagte sie: „Dieses Wahlergebnis und die Wahlbeteiligung sprechen für die Vitalität unserer Demokratie.“ Und: „Politikverdrossenheit sieht anders aus.“

Auch bei den Vizepräsidenten ging die AfD leer aus. Vor diesem Tagesordnungspunkt hatte sie eine Sitzungsunterbrechung von 15 Minuten beantragt und danach Carlos Rodrigues erneut aufgestellt. Für das Amt des ersten Vizepräsidenten erhielt Simone Oldenburg (Die Linke) 39 Stimmen, Rodrigues 32. Im Rennen um den zweiten Vizeposten setzte sich Maya Tischler (Grüne) mit 39 zu 32 Stimmen gegen Rodrigues durch. Damit ist die AfD als stärkste Fraktion im Präsidium nicht vertreten. Einen Antrag auf weitere Vizepräsidenten stellte nach NDR-Angaben keine Fraktion, auch die AfD nicht (NDR, 20.10.2026).

AfD-Fraktionschef Enrico Schult kündigte an, das Abgeordnetengesetz und die finanziellen Sanktionen der neuen Geschäftsordnung vom Landesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Ordnungsgelder nannte er ein „Oppositionsdisziplinierungsinstrument“. SPD-Geschäftsführer da Cunha hielt dagegen: „Die AfD hat die meiste Redezeit, das meiste Extra-Budget und hätte das nach der bisher geltenden Ordnung genauso bekommen. Es ist schon erstaunlich, dass sie sich auch hier wieder in die Opferrolle begibt“ (NDR).

Damit ist eingetreten, was angekündigt war: Die Fraktion mit den meisten Wählern stellt weder die Präsidentin noch einen ihrer beiden Stellvertreter. Drei Wahlgänge, dreimal 39 Stimmen für die künftige Koalition. Legal ist das. Ein Zeichen der Fairness gegenüber 38,2 Prozent der Wähler ist es nicht.

FAQ: Häufige Fragen zur Wahl im Landtag

Wer ist Landtagspräsident Mecklenburg-Vorpommern?

Birgit Hesse (SPD) bleibt Landtagspräsidentin. Am 20. Oktober 2026 erhielt sie in geheimer Wahl 39 Stimmen, AfD-Kandidat Carlos Rodrigues 31, eine Stimme war ungültig. Hesse führt den Landtag seit 2019. Ihre Stellvertreterinnen sind Simone Oldenburg (Linke) und Maya Tischler (Grüne); die AfD ist im Präsidium nicht vertreten.

Hat die stärkste Fraktion ein Recht auf das Amt des Landtagspräsidenten?

Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Der Landtag beschreibt es selbst als Tradition, dass die stärkste Fraktion den Kandidaten vorschlägt. Das Bundesverfassungsgericht (2022) und der Thüringer Verfassungsgerichtshof (2024) haben entschieden, dass eine Wahl frei ist und keine Fraktion ein bestimmtes Ergebnis verlangen kann.

Welche Rechte hat der Landtagspräsident?

Nach Artikel 29 der Landesverfassung leitet er die Sitzungen, übt Hausrecht und Ordnungsgewalt aus, muss Durchsuchungen im Landtag zustimmen, vertritt den Landtag rechtlich, stellt dessen Haushaltsentwurf auf und ist Dienstvorgesetzter der Landtagsverwaltung. Abberufen werden kann er nur mit Zweidrittelmehrheit.

Was ändert die neue Geschäftsordnung im Landtag?

Der Landtag hat sie am 20. Oktober mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen beschlossen (Drucksache 9/1). Fraktionen bekommen 5 Minuten plus 10 Sekunden je Abgeordnetem Redezeit. Nach Berichten über den Entwurf werden zudem Kurzinterventionen eingeschränkt, Kleine Anfragen auf fünf Einzelfragen begrenzt, und nach drei Ordnungsrufen in kurzer Zeit wird ein Ordnungsgeld fällig.

Wie viele Sitze hat die AfD im Landtag Mecklenburg-Vorpommern?

Die AfD hat 32 von 71 Sitzen, bei 38,2 Prozent der Zweitstimmen. Die SPD hat 29, Linke und Grüne haben je 5 Sitze. CDU (4,9 Prozent) und FDP sind nicht mehr im Landtag vertreten.

Fazit: Legal ist nicht dasselbe wie klug

Wer Landtagspräsident Mecklenburg-Vorpommern wird, haben die Abgeordneten in freier, geheimer Wahl entschieden, und das ist richtig so. Aber Freiheit verpflichtet. Eine Mehrheit, die eine bewährte Konvention genau dann aufgibt, wenn sie zum ersten Mal den politischen Gegner begünstigt, beschädigt das Vertrauen in das Parlament mehr als jeder Zwischenruf. Schwerin hätte zeigen können, dass Demokratie auch dann funktioniert, wenn der Wahlsieger unbequem ist. Mit 39 zu 31 Stimmen und zweimal 39 zu 32 bei den Vizeposten hat die Mehrheit anders entschieden. Übrig bleibt ein Präsidium ohne die stärkste Fraktion und ein Signal an 388.050 Wähler, das lange nachwirken wird.

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Quellen

Bildnachweis: Titelbild und Grafiken mit Luftbild des Schweriner Schlosses, Foto: Sparmartin/Wikimedia Commons, Lizenz CC BY-SA 4.0. AfD-Logo im Titelbild: offizielles Parteilogo (Datei „AfD Logo 2021.svg“, Wikimedia Commons, gemeinfrei). Grafische Bearbeitung: Blaues Echo.

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